Landratsamt Straubing-Bogen
Verwaltungsvollzug Gesundheitswesen
Leutnerstraße 15
94315 Straubing
09421/973-492
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Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel

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Landratsamt Straubing-Bogen

Verwaltungsvollzug Gesundheitswesen

Leutnerstraße 15

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Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Antragsteller

 Ohne BayernID 

Bitte wiederholen Sie hier Ihre E-Mailadresse zur Überprüfung der Richtigkeit.

Als Leiter der Apotheke 

beantrage ich die Erteilung zur Erlaubnis zum Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel (§ 43 Abs. 1 Satz 1 Arzneimittelgesetz, § 11a Apothekengesetz).

Hierzu versichere ich, dass ich im Falle der Erlaubniserteilung folgende Anforderungen erfüllen werde:
 

1.  Der Versand wird aus den Räumen der oben angegebenen Apotheke zusätzlich zu dem üblichen Apothekenbetrieb und nach den dafür geltenden Vorschriften erfolgen.
 

2.  Mit einem Qualitätssicherungssystem werde ich sicherstellen, dass
 

a)  das zu versendende Arzneimittel so verpackt, transportiert und ausgeliefert wird, dass seine Qualität und Wirksamkeit erhalten bleibt,
 

b)  das versandte Arzneimittel der Person ausgeliefert wird, die von dem Auftraggeber der Bestellung meiner Apotheke mitgeteilt wird. (Mir ist bekannt, dass diese Festlegung insbesondere die Aushändigung an eine namentlich benannte natürliche Person oder einen benannten Personenkreis beinhalten kann. Mir ist weiterhin bekannt, dass ich, in begründeten Fällen, insbesondere wegen der Eigenart des Arzneimittels, auch entgegen der Angabe des Auftraggebers, verfügen kann, dass das Arzneimittel nur gegen schriftliche Empfangsbestätigung ausgeliefert wird),
 

c)  die Patientin oder der Patient schriftlich auf das Erfordernis hingewiesen wird, mit dem behandelnden Arzt Kontakt aufzunehmen, sofern Probleme bei der Medikation auftreten und
 

d)  die Beratung durch pharmazeutisches Personal in deutscher Sprache erfolgen wird.
 

3.  Ich werde sicherstellen, dass
 

a)  innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Eingang der Bestellung das bestellte Arzneimittel versandt wird, soweit das Arzneimittel in dieser Zeit zur Verfügung steht, es sei denn, es wurde eine andere Absprache mit der Person getroffen, die das Arzneimittel bestellt hat. Soweit erkennbar ist, dass das bestellte Arzneimittel nicht innerhalb der in Satz 1 genannten Frist versendet werden kann, werde ich den Besteller in geeigneter Weise davon unterrichten.
 

b)  alle bestellten Arzneimittel geliefert werden, soweit sie im Geltungsbereich des Arzneimittelgesetzes in den Verkehr gebracht werden dürfen und verfügbar sind,
 

c)  für den Fall von bekannt gewordenen Risiken bei Arzneimitteln ein geeignetes System zur Meldung solcher Risiken durch Kunden, zur Information der Kunden über solche Risiken und zu innerbetrieblichen Abwehrmaßnahmen zur Verfügung steht.
 

d)  ich eine kostenfreie Zweitzustellung ggf. veranlassen werde,
 

e)  ein System zur Sendungsverfolgung unterhalten wird und
 

f)   ich eine Transportversicherung abgeschlossen habe.
 

4.  Weiterhin werde ich sicherstellen, dass
 

a)  die behandelte Person darauf hingewiesen wird, dass ihr die Beratung durch pharmazeutisches Personal auch mittels Einrichtungen der Telekommunikation (Telefon, Fax) zur Verfügung steht und
 

b)  die behandelte Person über die Möglichkeiten und Zeiten der Beratung informiert wird.

 

     Es ist mir bekannt, dass eine Versendung nicht erfolgen darf, wenn zur sicheren Anwendung
des Arzneimittels ein Informations- und Beratungsbedarf besteht, der auf einem anderen
Wege als einer persönlichen Information oder Beratung durch einen Apotheker nicht erfolgen kann.

 


Zusätzliche Erklärung des elektronischen Handels (Internet) mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln.

Die Bestellung erfolgt über folgende

Die Datenerfassung ist mit diesem Link möglich. Anschließend können Sie dieses Formular ebenfalls nach der Zusammenfassung auch den Antrag auf Erlaubnis online übermitteln.

Hinweis:

Mit dem Button "zurück" können Sie das Formular weiter bearbeiten.

 

Mit dem Button "Formular senden" ist keine Bearbeitung mehr möglich. Das Formular wird abgeschickt. Im Anschluss können Sie mit dem Button "Onlineformular herunterladen" ein PDF-Dokument öffnen und abspeichern oder ausdrucken. Eine Eingangsbestätigung (ohne Anhang) erhalten Sie per E-Mail. Bei Authentifizierung über das Bayernportal erhalten Sie eine Postkorbnachricht. 

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