Landratsamt Straubing-Bogen
Verwaltungsvollzug Gesundheitswesen
Leutnerstraße 15
94315 Straubing
09421/973-492
rechtsvollzug-ga-sr@landkreis-straubing-bogen.de

Datenerfassung
Versandapotheken-/Versandhandels-Register 

gemäß § 43 Absatz 1 AMG / § 67 Absatz 8 AMG

Datenschutzhinweise:

Bevor Sie starten, können Sie hier die Datenschutzhinweise einsehen.

Wie möchten Sie das Formular ausfüllen?

Bürgerkonto:

 

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu online Verwaltungsdienstleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für die Online-Dienste aller Behörden nutzen.

 

Dieses Formular wird auf Wunsch automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.

Kein Bürgerkonto:

 

Sollten Sie über kein Bürgerkonto verfügen, so können Sie auch ohne Login direkt zum Formular.

Kein Bürgerkonto:

 

Sollten Sie über kein Bürgerkonto verfügen, so können Sie das Formular online ausfüllen. Das Formular kann NICHT online abgesendet werden, da eine Identifikation bzw. Unterschrift für diesen Antrag notwendig ist. Nach dem Ausfüllen kann das Formular als PDF abgespeichert bzw. ausgedruckt werden um es zu unterschreiben und per Post abzusenden.

Sie können die Datenerfassung online an das Landratsamt Straubing-Bogen übermitteln.

PDF-Formular:

 

Sie erhalten nur ein PDF-Dokument zum ausdrucken und ausfüllen per Hand. Das ausgefüllte Formular senden Sie an das:

 

Landratsamt Straubing-Bogen

Verwaltungsvollzug Gesundheitswesen

Leutnerstraße 15

94315 Straubing

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Informationen zum Ablauf

 

1) Nur Behörden dürfen melden

Für den Inhalt der Register sind die Stellen verantwortlich, die nach Landesrecht für die Apothekenüberwachung (Versandapotheken) oder für die Überwachung des Einzelhandels mit freiverkäuflichen Arzneimitteln außerhalb der Apotheken (sonstige Unternehmen) zuständig sind und die Versanderlaubnis erteilen bzw. die Anzeige entgegennehmen. Daher kann das BfArM Meldungen nicht direkt von Apotheken oder Unternehmen entgegennehmen.

 

2) Erstmeldung

Behörden übermitteln dieses Formular nach Ausfüllen als Anhang in Form einer PDF-Datei per E-Mail an versandhandel@bfarm.de. Nur falls dies nicht möglich sein sollte, kann ein Versand ausnahmsweise per Post oder Fax erfolgen:
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3, 53175 Bonn, Fax: +49 (0) 228 99 307-5207

 

3) Änderungsmeldung zu bestehenden Einträgen

Änderungen von Angaben im Versandapotheken-/Versandhandels-Register erfasster Apotheken bzw. Unternehmen müssen dem BfArM ebenfalls gemeldet werden (sogenannte "Änderungsmeldung"). In diesem Fall schickt die zuständige Behörde nur eine formlose Meldung per E-Mail an versandhandel@bfarm.de.

 

Erläuterungen zur Datenerfassung

Gemäß § 43 Absatz 1 AMG müssen Angaben über die Ausstellung oder Änderung einer Erlaubnis zum Versand von Arzneimitteln nach Satz 1 in die Datenbank nach § 67 a AMG eingegeben werden (Versandapothekenregister).

Zusätzlich müssen ab dem 26.10.2015 gemäß § 67 Absatz 8 AMG alle Einzelhändler oder Unternehmen, die freiverkäufliche Humanarzneimittel über das Internet anbieten und verkaufen, in ein öffentliches Versandhandels-Register aufgenommen werden. Diese müssen zudem das zugehörige EU-Logo auf allen Internetseiten abbilden, auf denen sie Arzneimittel anbieten.

Für den Inhalt der Register sind die nach Landesrecht zuständigen Stellen verantwortlich. 

Unter Datenschutzhinweise finden Sie unter www.bfarm.de/DE/Service/Datenshutz/ node.html. 

Fragen zum Versandapotheken-/Versandhandels-Register

Fragen zum Register senden Sie bitte an versandhandel@bfarm.de. Die Übersicht aller im Versandhandels-Register erfassten Unternehmen veröffentlichen wir unter

www.bfarm.de/DE/Arzneimittel/Arzneimittelinformationen/Versandhandels-Register/_node.html. Die Listung aller Apotheken mit Versandhandelserlaubnis ("internes Behördenregister") ist auf Abruf nur noch für die jeweils zuständige Behörde einsehbar.

A. Formular für Apotheken

Gemäß § 43 AMG bzw. § 11a ApoG

Bei einem Inhaberwechsel wird ein ggf. vorhandener vorheriger Registereintrag entfernt.

Nur mit "Ja" ankreuzen, wenn die Apotheke ein konkretes Sortiment an Humanarzneimitteln (in der Regel mittels Webshop) mit regionaler Zustellung per Boten und/oder überregionalem Versand vertreibt. Sie wird dann in das öffentliche Versandhandels-Register aufgenommen und erhält vom BfArM das EU-Versandhandelslogo.

 

Apotheken, die "Nein" ankreuzen, werden in den "internen" Teil des Registers aufgenommen (Versandhandelserlaubnis ohne Internetangebot). Dieser ist nur Behörden zugänglich.

Falls ja und Webshop aktuell noch nicht freigeschaltet, soll dies kurzfristig (in max. 4 Wochen) erfolgen:

Versandapotheke

Falls der Name der Versandapotheke von der zugehörigen öffentlichen Apotheke mit der Versandhandelserlaubnis abweicht: Hier alle Namen zugehöriger Versandapotheken angeben 
(Bsp.: Die "P-Apotheke" fiermiert im Internet als www.internet-apotheke.de. Dann hier "internet-apotheke" als Namen der Versandapotheke angeben.)

Diese Kontaktdaten erscheinen öffentlich im Versandhandels-Register (sofern Internethandel angezeigt wird). 
Die E-Mail-Adresse darf keinen Personen-Namen enthalten. Sie ist notwendig für den Versand der Bestätigung über den Registereintrag und des EU-Versandhandelslogos an die Versandapotheke.

Alle hier angegebenen Webseiten werden im Versandhandels-Register veröffentlicht sofern sie direkt zu dem Fernabsatz-Angebot führen.
Hinweis: Das EU-Versandhandelslogo darf nur auf Webseiten plaziert werden, die dem BfArM gemeldet wurden. Diese müssen direkt auf das Fernabsatz-Angebot der Apotheke verweisen! Sammeldomains oder Webseiten, auf denen erst nach einer Apotheke oder Webshop gesucht werden muss werden nicht auf aufgenommen.

Zugehörige öffentliche Apotheke mit Versandhandelserlaubnis

= ehemals Präsenzapotheke

B. Formular für sonstige Unternehmen

Gemäß § 67 Absatz 8 AMG

Firmensitz/Zentrale

Die E-Mail-Adresse ist notwendig für den Versand der Bestätigung über den Registereintrag und des EU-Versandhandelslogos.

Webseite/n des Versandhändlers

Alle hier angegebenen Webseiten werden im Versandhandels-Register veröffentlicht, sofern sie direkt zu dem angezeigten Fernabsatz-Angebot führen.


(Hinweis: Das EU-Versandhandelslogo darf nur auf Webseiten plaziert werden, die dem BfArM gemeldet wurden. Diese müssen direkt auf das Fernabsatz-Angebot (in der Regel Webshop) verweisen! Sammeldomains oder virtuelle Marktplätze werden nicht aufgenommen.)

Hier bitte alle vom Firmensitz/Zentrale abweichenden Versandadresse/n angeben: also alle Adressen von Niederlassungen, aus denen der Arzneimittelversand erfolgt, unter Angabe der jewils zuständigen Behörde.

 

Die angegebenen Kontaktdaten werden im Versandhandels-Register veröffentlicht.

Bitte unterschreiben Sie das Formular nach dem Druck hier:

Mit Schriftformerfordernis

Hinweis:

Mit dem Button "zurück" können Sie das Formular weiter bearbeiten.


Mit dem Button "zum Drucken" ist keine Bearbeitung mehr möglich. Sie können mit dem Button "Onlineformular herunterladen" ein PDF-Dokument öffnen, speichern und ausdrucken. 

Hinweis:

Mit dem Button "zurück" können Sie das Formular weiter bearbeiten.

 

Mit dem Button "Formular senden" ist keine Bearbeitung mehr möglich. Das Formular wird abgeschickt. Im Anschluss können Sie mit dem Button "Onlineformular herunterladen" ein PDF-Dokument öffnen und abspeichern oder ausdrucken. Eine Eingangsbestätigung (ohne Anhang) erhalten Sie per E-Mail über das Bayernportal.

Hinweis:

Mit dem Button "zurück" können Sie das Formular weiter bearbeiten.

 

Mit dem Button "Formular senden" ist keine Bearbeitung mehr möglich. Das Formular wird abgeschickt. Im Anschluss können Sie mit dem Button "Onlineformular herunterladen" ein PDF-Dokument öffnen und abspeichern oder ausdrucken. Eine Eingangsbestätigung (ohne Anhang) erhalten Sie per E-Mail. 

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