Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigten,
im Rahmen der Schuleinschreibung ist der Nachweis der aktuellen ärztlichen Vorsorgeuntersuchung verpflichtend. Hierbei handelt es sich um die U8 oder U9 Untersuchung.
Bei Ihrem Kind liegt der vorgegebene Zeitraum für die Durchführung der U9-Untersuchung zwischen dem 60. und 64. Lebensmonat.
Sollten Sie einen Termin zur Schuleingangsuntersuchung, während oder nach dem oben genannten Zeitraum vereinbaren, ohne dass die U9 Untersuchung bereits durchgeführt wurde, bitten wir Sie, folgendes zu beachten:
In diesem Fall sind Sie verpflichtet, die Teilnahmebestätigung der durchgeführten U9 Untersuchung nachträglich im Original beim Gesundheitsamt einzureichen.
Andernfalls kann es erforderlich werden, dass zusätzliche Untersuchungstermine durch das Gesundheitsamt angesetzt werden. Dieser ist in der Regel in einem weiteren Termin mit einem erhöhten zeitlichen Aufwand für Sie verbunden.
Wir danken Ihnen für Ihre Mitwirkung und Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen Ihr Gesundheitsamt