Sehr geehrte Eltern,
es ist soweit: Ihr Kind kommt bald in die Schule. Für Sie und Ihr Kind beginnt ein neuer Lebensabschnitt. Oft treten dann Fragen auf oder es bestehen Unsicherheiten in Bezug auf die Einschulung. Damit Sie mit diesen Fragen nicht alleine sind, möchte unser Team aus Schulärzten/innen und Fachkräften der Sozialmedizin Sie und Ihr Kind gerne in dieser wichtigen Zeit unterstützen. Die Angaben im folgenden Formular sind freiwillig und verbleiben im Gesundheitsamt. Wir bitten Sie jedoch, die Fragen sorgfältig und vollständig zu beantworten, damit wir Sie und Ihr Kind möglichst gut beraten können.
Bringen Sie bitte unbedingt folgende Unterlagen zu Untersuchung mit:
- das Impfbuch (Die Vorlage vorhandener Impfausweise und Impfbescheinigungen ist gemäß Art. 12 Abs. 3 Gesundheitsgesetz GDG seit 01.01.2013 verpflichtend)
- die Teilnahmekarte aus dem Gelben Untersuchungsheft, das Gelbe Heft oder eine ärztliche Bescheinigung über die Durchführung der Früherkennungsuntersuchungen (gemäß Art. 12 Abs. 3 GDG)
Sofern Ihr Kind einen Schwerbehindertenausweis oder einen Gesundheitspass (z.B. Allergiepass, Diabetikerausweis o. ä.) besitzt, bringen Sie bitte auch diesen mit, ebenso -falls vorhanden- Brille und Hörgerät. Falls bei Ihrem Kind in den letzten 3 Monaten ein Hör- bzw. Sehtest gemacht wurde, können Sie eine Bescheinigung darüber vom HNO- bzw. Augenarzt mitbringen. (Sollte es Ihnen aus triftigen Gründen nicht möglich sein, Ihr Kind persönlich zur Schuleingangsuntersuchung vorzustellen, benötigt die von Ihnen benannte Begleitperson eine Vollmacht von Ihnen).
Die Schuleingangsuntersuchung umfasst zunächst bei allen Kindern ein Schuleingangsscreening mit Seh-, Hör-, Sprach- und Entwicklungstests durch eine Fachkraft der Sozialmedizin.
Bei Bedarf schließt sich in der Folge eine ärztliche Untersuchung mit einer orientierenden Entwicklungsdiagnostik an. Wenn bei Ihrem Kind kein Nachweis über die zuletzt fällige altersentsprechende U-Untersuchung (U8, in den meisten Fällen jedoch U9) vorgelegt wird, ist die schulärztliche Untersuchung auf jeden Fall erforderlich. Darum lassen Sie die U9 bitte bald bei Ihrem Kinderarzt bzw. Hausarzt durchführen, falls dies noch nicht erfolgt ist.
Bitte beachten Sie:
Der Schule muss eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung vorgelegt werden. Eine Vorlage des gelben Untersuchungsheftes in der Schule ist nicht erforderlich! Die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung ist nach Art. 80 Satz 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen Pflicht.
Die Daten aus der Schuleingangsuntersuchung in Bayern werden in anonymisierter Form (ohne Namen und Anschrift) statistisch ausgewertet. So können wichtige Erkenntnisse über den aktuellen Gesundheitszustand der Kinder in Bayern gewonnen werden.
Weitere Informationen zur Schuleingangsuntersuchung finden Sie unter: www.lgl.bayern.de/schuleingangsuntersuchung