Landratsamt Straubing-Bogen
Veterinärwesen
Leutnerstraße 15
94315 Straubing
09421/973-168
vetamt@landkreis-straubing-bogen.de
Tierhaltererklärung für das innergemeinschaftliche Verbringen von registrierten od. sonstigen Equiden

Datenschutzhinweise:

Bevor Sie starten, können Sie hier die Datenschutzhinweise einsehen.

Wie möchten Sie das Formular ausfüllen?

Bürgerkonto:

 

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu online Verwaltungsdienstleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für die Online-Dienste aller Behörden nutzen.

 

Dieses Formular wird auf Wunsch automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.

Onlineformular:

 

Sie können das Formular online ausfüllen und im Anschluss ausdrucken und unterschreiben.

 

PDF-Formular:

 

Sie erhalten nur ein PDF-Dokument zum Ausdrucken und Ausfüllen per Hand. Das ausgefüllte Formular senden Sie an das:

 

Landratsamt Straubing-Bogen

Veterinärwesen

Leutnerstraße 15

94315 Straubing

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Angaben zum Tierhalter

Bitte wiederholen Sie hier Ihre E-Mailadresse zur Überprüfung der Richtigkeit.

Angaben zum Pferd
  1. Es ist nicht dazu bestimmt, im Rahmen eines nationalen Seuchentilgungsplanes getötet zu werden.
     
  2. Das Pferd kommt nicht aus einem Betrieb der Verbringungsbeschränkungen unterliegt oder in einer Sperrzone liegt, die aufgrund von einer für Equiden gelisteten Seuche (einschließlich Afrikanischer Pferdepest und Rotz) eingerichtet wurde.
     
  3. Das Pferd stammt aus einem Betrieb in dem

    a.) während eines Zeitraums von 30 Tagen vor dem Abgang kein Fall von Surra (Trypanosoma evansi) aufgetreten ist und in den letzten 2 Jahren vor dem Versand kein Fall von Surra gemeldet wurde.

    b.) während eines Zeitraums von 6 Monaten vor dem Abgang kein Fall von Beschälseuche aufgetreten ist und in den letzten 2 Jahren vor dem Versand kein Fall von Beschälseuche gemeldet wurde.

    c.) während eines Zeitraums von 90 Tagen vor dem Versand kein Fall von ansteckender Blutarmut der Einhufer aufgetreten ist und innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten vor dem Versand kein Fall von ansteckender Blutarmut der Einhufer gemeldet wurde.

    d.) während der letzten 6 Monate vor dem Versand kein Fall von Venezolanischer Pferdeenzephalomyelitis festgestellt wurde.

    e.) während eines Zeitraumes von 30 Tagen vor dem Versand bei gehaltenen Landtieren keine Infektion mit dem Tollwut-Virus festgestellt wurde.

    f.) während eines Zeitraumes von 15 Tagen vor dem Versand kein Fall von Milzbrand bei Huftieren festgestellt wurde.

    g.) keine anormale Mortalität ungeklärter Ursache aufgetreten ist.
     
  4. Das Pferd ist in den letzten 30 Tagen vor seinem Versand nicht mit gehaltenen Tieren in Kontakt gekommen, die die Anforderungen von Nr. 2 und 3a bis 3e nicht erfüllen.
     
  5. Das Pferd ist in den letzten 15 Tagen vor seinem Versand nicht mit gehaltenen Tieren in Kontakt gekommen, die die Anforderungen von Nr. 3f nicht erfüllen.

Hinweis:

Mit dem Button "zum Drucken" ist keine Bearbeitung mehr möglich. Sie können mit dem Button "Onlineformular.pdf" ein PDF-Dokument öffnen, ausdrucken und unterschreiben. 

 

Das unterschriebene Formular senden Sie bitte per E-Mail, per Fax (09421/973-180) oder postalisch an das Veterinärwesen.

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