Landratsamt Straubing-Bogen
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Leutnerstraße 15
94315 Straubing
09421/973-237
Ansprechpartner: Herr Biermeier
waffenrecht@landkreis-straubing-bogen.de

Unbedenklichkeitsbescheinigung nach

§ 34 Abs. 2 Sprengstoffgesetz

Datenschutzhinweise:

Bevor Sie starten, können Sie hier die Datenschutzhinweise einsehen.

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung gem. § 34 Abs. 1 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz ist notwendig, um an einem Fachkundelehrgang für Laden und Wiederladen von Patronenhülsen, Vorderladerschießen oder zum Böllerschießen (Handböller, Standböller) teilnehmen zu können.

Der Antrag ist vollständig ausgefüllt und unterschrieben an uns weiterzuleiten.

Die Bearbeitung dauert ca. drei Wochen, da erst eine Auskunft vom Bundeszentralregister in Berlin ("Führungszeugnis") eingeholt werden muss.

 

An Gebühren fallen für eine Unbedenklichkeitsbescheinigung 100,00 Euro an.

 

Bei Rückfragen stehen wir unter 09421/973-237 oder E-Mail an waffenrecht@landkreis-straubing-bogen.de gerne zur Verfügung.

Wie möchten Sie das Formular ausfüllen?

Hinweis:

Da für diesen Antrag eine Unterschrift erforderlich ist, können Sie das Formular NUR mit dem Bürgerkonto-Login (Authentifizierung mit dem Online-Ausweis oder Elster) auch online absenden.

Andernfalls kann das Formular NUR online ausgefüllt werden. Nach dem Ausfüllen kann das Formular als PDF abgespeichert bzw. ausgedruckt werden um es zu unterschreiben und per Post abzusenden.

Bürgerkonto:

 

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu online Verwaltungsdienstleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für die Online-Dienste aller Behörden nutzen.

 

Dieses Formular wird auf Wunsch automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.

Kein Bürgerkonto:

 

Sollten Sie über kein Bürgerkonto verfügen, so können Sie auch ohne Login direkt zum Formular.

PDF-Formular:

 

Sie erhalten nur ein PDF-Dokument zum Ausdrucken und Ausfüllen per Hand. Das ausgefüllte Formular senden Sie an das:

 

Landratsamt Straubing-Bogen

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Leutnerstraße 15

94315 Straubing

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

1. Antragsteller

 Ohne BayernID 

Bitte wiederholen Sie hier Ihre E-Mailadresse zur Überprüfung der Richtigkeit.

2. Körperliche Eignung
3. Zu welchem Zweck wird die Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt?

Lehrgangsträger

4. Sie sind im Besitz
5. Sonstiges

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ablegung einer Fachkundeprüfung für Schießen mit Böller kein Rechtsanspruch auf eine Böllerschießerlaubnis besteht.

Bitte unterschreiben Sie das Formular nach dem Druck hier:

Hinweis:

Mit dem Button "zurück" können Sie das Formular weiter bearbeiten.


Mit dem Button "zum Drucken" ist keine Bearbeitung mehr möglich. Sie können mit dem Button "Onlineformular herunterladen" ein PDF-Dokument öffnen, speichern und ausdrucken. 

Hinweis:

Mit dem Button "zurück" können Sie das Formular weiter bearbeiten.

 

Mit dem Button "Formular senden" ist keine Bearbeitung mehr möglich. Das Formular wird abgeschickt. Im Anschluss können Sie mit dem Button "Onlineformular herunterladen" ein PDF-Dokument öffnen und abspeichern oder ausdrucken. Eine Eingangsbestätigung (ohne Anhang) erhalten Sie per E-Mail über das Bayernportal.

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