Landratsamt Straubing-Bogen
Verwaltungsvollzug Gesundheitswesen
Leutnerstraße 15
94315 Straubing
09421/973-492
rechtsvollzug-ga-sr@landkreis-straubing-bogen.de

Antrag auf Erteilung einer Apothekenbetriebserlaubnis (Haupt- und Filialapotheke)

Zuständigkeitshinweis:

Das Landratsamt Straubing-Bogen ist nur dann für Ihren Antrag auf Haupt- und Filialapotheke zuständig, wenn sich der Sitz der Hauptapotheke im Landkreis Straubing-Bogen befindet. Befindet sich die Hauptapotheke in einem anderen Landkreis, wenden Sie sich bitte an die zuständige Kreisverwaltungsbehörde.

Datenschutzhinweise:

Bevor Sie starten, können Sie hier die Datenschutzhinweise einsehen.

Wichtiger Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass Sie die für diesen Antrag erforderlichen Unterlagen im Original vorlegen müssen. Auch wenn Sie die Dokumente hier hochladen und digital mitschicken, ist die Vorlage der Originale in Papierform erforderlich. Die hochgeladenen Dateien dienen lediglich zur vorläufigen Prüfung.

Nachfolgende Hinweise zu den beizufügenden Unterlagen, diese können Sie hier auch downloaden.

  1. Urkunden von Haupt- und Filialapotheke (Original)
    Approbationsurkunde bzw. ggf. Promotionsurkunde im Original oder beglaubigte Kopie 

     
  2. Ärztliches Zeugnis von Hauptapotheker und Filialleiter (Original)
    Darin muss ausdrücklich vermerkt sein, dass Sie körperlich und geistig zur Führung einer Apotheke geeignet, sowie frei von Suchterkrankungen sind. (nicht älter als 6 Monate)

     
  3. Deutscher Staatsangehörigkeitsnachweis von Hauptapotheker und Filialleiter
    beglaubigte Kopie des Reisepasses oder des Personalausweises

     
  4. Führungszeugnis von Hauptapotheker und Filialleiter 
    nach § 30 Abs. 5 BZRG (zur Vorlage bei einer Behörde, nicht älter als 6 Monate)
    Das Führungszeugnis kann über die Wohnsitzgemeinde eingeholt werden

     
  5. Auszug aus dem Gewerbezentralregister von Hauptapotheker und Filialleiter
    Der Auszug kann über die Wohnsitzgemeinde eingeholt werden.

     
  6. Bescheinigung der Bayerischen Landesapothekerkammer München von Hauptapotheker und Filialleiter
    Bescheinigung darüber, dass Sie weder berufsgerichtlich verurteilt worden sind, noch ein berufsgerichtliches Verfahren gegen Sie anhängig ist. Außerdem ist hier zum Ausdruck zu bringen, ob der Landesapothekerkammer Sachverhalte bekannt sind, die gegen die persönliche Zuverlässigkeit zur Leitung einer Apotheke sprechen. Wird die Bescheinigung nicht mit dem Antrag vorgelegt, so beteiligt das Landratsamt die Landesapothekerkammer.

     
  7. Eidesstattliche Versicherung von Hauptapotheker und Filialleiter
    Damit versichern Sie, dass Sie keine Vereinbarung getroffen haben, die gegen § 8 Satz 2, § 9 Abs. 1, § 10 oder § 11 ApoG verstoßen und dass Sie den Kauf- oder Pachtvertrag über die Apotheke sowie auf behördliches Verlangen auch andere Verträge, die mit der Einrichtung und dem Betrieb der Apotheke in Zusammenhang stehen, vorgelegt haben. Ein Formblatt ist beigelegt bzw. ist beim Landratsamt Straubing-Bogen erhältlich.

     
  8. Erklärung zum Antrag von Hauptapotheker und Filialleiter
    Es ist schriftlich mitzuteilen, ob und gegebenenfalls an welchem Ort Sie in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum eine oder mehrere Apotheken betreiben. Ein Formblatt ist beigelegt bzw. ist beim Landratsamt Straubing-Bogen erhältlich.

     
  9. Tabellarischer Lebenslauf von Hauptapotheker und Filialleiter
    mit Angaben über Ausbildung und bisherige berufliche Tätigkeiten

     
  10. Beschäftigungsnachweise von Hauptapotheker und Filialleiter
    über die Tätigkeit im letzten Jahr vor Antragstellung
    Diese werden nur dann benötigt, wenn Ihnen die Approbation oder ein gleichwertiger Befähigungsnachweis vor über 2 Jahren erteilt worden sind (vgl. § 2 Abs. 3 ApoG).

     
  11. Pläne/Betriebsbeschreibungen von Hauptapotheke und Filialapotheke Apothekenbetriebsbeschreibung/Nutzungsflächenberechnung, aus denen die Größe, die  Lage, die Einrichtung sowie die Funktionsbeschreibung der einzelnen Apothekenbetriebsräume ersichtlich sind. Die Größe der Räume ist jeweils in qm anzugeben (nur notwendig bei neu errichteten Apotheken oder falls die Weiterführung mit Änderungen in den Räumlichkeiten oder Aufteilungen verbunden ist).
     
  12. Nachweise über die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Hauptapotheke und Filialapotheke
    Original oder beglaubigte Kopie)
    - als Eigentümer der Apotheke: Kaufvertrag, Schenkungsvertrag, Erbschein, Auszug aus dem Grundbuch
    - als Pächter: Pachtvertrag

     
  13. Erklärung über die Wochenstundenzahl der Filialleitung

(Format: PDF, JPG, JPEG, PNG - max. Größe 5 MB)

Wie möchten Sie das Formular ausfüllen?

Bürgerkonto:

 

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu online Verwaltungsdienstleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für die Online-Dienste aller Behörden nutzen.

 

Dieses Formular wird auf Wunsch automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.

Kein Bürgerkonto:

 

Sollten Sie über kein Bürgerkonto verfügen, so können Sie auch ohne Login direkt zum Formular.

PDF-Formular:

 

Sie erhalten nur ein PDF-Dokument zum Ausdrucken und Ausfüllen per Hand. Das ausgefüllte Formular senden Sie an das:

 

Landratsamt Straubing-Bogen

Verwaltungsvollzug Gesundheitswesen

Leutnerstraße 15

94315 Straubing

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Antragsteller

 Ohne BayernID 

Bitte wiederholen Sie hier Ihre E-Mailadresse zur Überprüfung der Richtigkeit.

Haupt- und Filialapotheke

Zuständigkeitshinweis:

Das Landratsamt Straubing-Bogen ist nur dann für Ihren Antrag auf Haupt- und Filialapotheke zuständig, wenn sich der Sitz der Hauptapotheke im Landkreis Straubing-Bogen befindet.

Hauptapotheke

Filialapotheke

Sie können die Erklärung/en und die Eidesstattliche Versicherung/en hier downloaden, ausdrucken, unterschreiben und auf Seite 4 wieder hochladen oder per Post im Landratsamt nachreichen.

Beizufügende Unterlagen

Bitte unterschreiben Sie das Formular nach dem Druck hier:

Hinweis:

Mit dem Button "zurück" können Sie das Formular weiter bearbeiten.

 

Mit dem Button "Formular senden" ist keine Bearbeitung mehr möglich. Das Formular wird abgeschickt. Im Anschluss können Sie mit dem Button "Onlineformular herunterladen" ein PDF-Dokument öffnen und abspeichern oder ausdrucken. Eine Eingangsbestätigung (ohne Anhang) erhalten Sie per E-Mail. Bei Authentifizierung über das Bayernportal erhalten Sie eine Postkorbnachricht. 

Mail | Web | Datenschutzhinweise | Impressum

all fields marked with a (*) are required and must be filled out