Landratsamt Straubing-Bogen
Gewerberecht
Leutnerstraße 15
94315 Straubing
09421/973-339
gewerberecht@landkreis-straubing-bogen.de

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 24

Abs. 1 des Glücksspielvertrages - GlüStV und Art. 9 des Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag - AGGlüStV für eine Spielhalle (juristische Person)

Datenschutzhinweise:

Bevor Sie starten, können Sie hier die Datenschutzhinweise einsehen.

Erforderliche Unterlagen:

  • Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite) oder Reisepass (ggf. mit Meldebescheinigung).
     
  • Sozialkonzept einschließlich Schulungsnachweis des Personals nach Art. 9 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d AGGlüStV i. V. m. § 6 GlüStV
     
  • Werbekonzept nach §§ 5, 26 GlüStV
     
  • Informationskonzept (Aufklärung der Suchtrisiken) nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4, 5, 10, 12, 13 GlüStV
     
  • ggf. Anpassungskonzept (Art. 12 Satz 1 AGGlüStV)
     
  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
     
  • Pachtvertrag wenn der Antragsteller NICHT Eigentümer ist
     
  • Baugenehmigungsbescheid

    Sofern nicht gleichzeitig ein Antrag auf Erlaubnis nach § 33i GewO gestellt wird:
     
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden (zu beantragen über die Wohnsitzgemeinde; wird direkt dem Landratsamt vorgelegt)
     
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlabe bei Behörden (zu beantragen über die Wohnsitzgemeinde; wird direkt dem Landratsamt vorgelegt)
     
  • Grundrissplan der Betriebsräume, Aufstellplan  der Geldspielautomaten (jeweils M 1:20)
     
  • Liste der aufgestellten Geräte mit Beschreibung

(Format: PDF, JPG, JPEG, PNG - max. Größe 5 MB)

Wie möchten Sie das Formular ausfüllen?

Hinweis:

Da für diesen Antrag eine Unterschrift erforderlich ist, können Sie das Formular NUR mit dem Bürgerkonto-Login (Authentifizierung mit dem Online-Ausweis oder Elster) auch online absenden.

Andernfalls kann das Formular NUR online ausgefüllt werden. Nach dem Ausfüllen kann das Formular als PDF abgespeichert bzw. ausgedruckt werden um es zu unterschreiben und per Post abzusenden.

Bürgerkonto:

 

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu online Verwaltungsdienstleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für die Online-Dienste aller Behörden nutzen.

 

Dieses Formular wird auf Wunsch automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.

Kein Bürgerkonto:

 

Sollten Sie über kein Bürgerkonto verfügen, so können Sie auch ohne Login direkt zum Formular.

PDF-Formular:

 

Sie erhalten nur ein PDF-Dokument zum Ausdrucken und Ausfüllen per Hand. Das ausgefüllte Formular senden Sie an das:

 

Landratsamt Straubing-Bogen

Gewerberecht

Leutnerstraße 15

94315 Straubing

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Der Antrag kann auf der zweiten Seite zwischengespeichert und später weiter bearbeitet werden. Sie erhalten dann eine E-Mail mit dem Bearbeitungslink, den Sie bis zum Abschluss des Formulars benutzen können.

1. Angaben zum Unternehmen

 Ohne BayernID 

Bitte wiederholen Sie hier Ihre E-Mailadresse zur Überprüfung der Richtigkeit.

Ansprechpartner(in)

2. Angaben zur Person der/des gesetzlichen Vertreters

2.1 Persönliche Angaben

Anschrift der aktuellen Hauptwohnung

2.2 Hauptwohnsitz in den letzten fünf Jahren

Berufliche Tätigkeit in den letzten fünf Jahren

2. Angaben zur Spielhalle

Durch die Nutzung der Funktion "speichern und später weiter bearbeiten" wird Ihnen ein individueller Zugriffslink per E-Mail an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse zugesendet. Dabei erfolgt eine Übermittlung personenbezogener Daten. Bitte nutzen Sie diese Funktion nur, wenn Sie damit einverstanden sind.

3. Verpflichtungserklärung zum Zutrittsverbot für Personen die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Art. 15 Abs. 3 Satz 1 Buchstabe f AGGlüStV)

Gemäß Art. 15 Abs. 3 Buchstabe f AGGlüStV ist Personen, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kein Zutritt zu Verbundspielhallen zu gewähren.

 

Ich wurde darüber informiert, dass die Spielhallenerlaubnis nach Art. 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BayVwVfG widerrufen werden kann, wenn das Zutrittsverbot gemäß Art. 15 Abs. 3 Buchstabe f AGGlüStV nicht eingehalten wird.

4. Verpflichtungserklärung zum Verbot audiovisueller oder rein visueller Übertragungen von Automatenspielen (§ 22c Abs. 4 GlüStV 2021)

Bitte unterschreiben Sie das Formular nach dem Druck hier:

5. Verpflichtungserklärung zum Internetverbot ($ 4 Abs. 4 GlüStV 2021)

Bitte unterschreiben Sie das Formular nach dem Druck hier:

6. Beizufügende Unterlagen

ggf. Stempel

Hinweis:

Mit dem Button "zurück" können Sie das Formular weiter bearbeiten.


Mit dem Button "zum Drucken" ist keine Bearbeitung mehr möglich. Sie können mit dem Button "Onlineformular herunterladen" ein PDF-Dokument öffnen, speichern und ausdrucken. 

Hinweis:

Mit dem Button "zurück" können Sie das Formular weiter bearbeiten.

 

Mit dem Button "Formular senden" ist keine Bearbeitung mehr möglich. Das Formular wird abgeschickt. Im Anschluss können Sie mit dem Button "Onlineformular herunterladen" ein PDF-Dokument öffnen und abspeichern oder ausdrucken. Eine Eingangsbestätigung (ohne Anhang) erhalten Sie per E-Mail über das Bayernportal.

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