Landratsamt Straubing-Bogen
Lebensmittelüberwachung
Leutnerstraße 15
94315 Straubing
09421/973-168
Lebensmittelüberwachung@landkreis-straubing-bogen.de

Meldung nach Art. 6 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene

Datenschutzhinweise:

Bevor Sie starten, können Sie hier die Datenschutzhinweise einsehen.

Hinweise:

Lebensmittelunternehmer haben nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Le- 
bensmittelhygiene der zuständigen Behörde die ihrer Kontrolle unterstehenden Betriebe zu 
melden. 

Lebensmittelunternehmen sind gemäß Artikel 3 Ziffer 2 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 
alle Unternehmen, gleichgültig, ob sie auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind oder nicht, die 
eine mit der Produktion, der Verarbeitung und dem Vertrieb von Lebensmitteln zusammen- 
hängende Tätigkeit ausführen. Nicht zu den Lebensmitteln gehören z. B. lebende Tiere, so- 
weit sie nicht für das Inverkehrbringen zum menschlichen Verzehr hergerichtet worden sind 
und Pflanzen vor dem Ernten.  
Besteht ein Lebensmittelunternehmen aus mehreren Betriebsstätten, hat die Meldung für 
jeden Betrieb gesondert zu erfolgen. 
Bei Änderung der Daten hat unverzüglich eine Änderungsmeldung zu erfolgen

Notwendige Unterlagen:

 

Qualifikationsnachweis zur jeweiligen Ausübung 

Wie möchten Sie das Formular ausfüllen?

Bürgerkonto:

 

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu online Verwaltungsdienstleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für die Online-Dienste aller Behörden nutzen.

 

Onlineformular:

 

Sie können das Formular online ausfüllen und im Anschluss ausdrucken und unterschreiben.

 

PDF-Formular:

 

Sie erhalten nur ein PDF-Dokument zum Ausdrucken und Ausfüllen per Hand. Das ausgefüllte Formular senden Sie an das:

 

Landratsamt Straubing-Bogen

Veterinärwesen - Lebensmittelüberwachung

Leutnerstraße 15

94315 Straubing

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Art der Meldung
Kontaktdaten des Lebensmittelunternehmers
Angaben zur Betriebsstätte
Bitte laden Sie den gewünschten Nachweis hoch

Hinweis:

Mit dem Button "zurück" können Sie das Formular weiter bearbeiten.


Mit dem Button "Formular senden" ist keine Bearbeitung mehr möglich und das Formular wird abgeschickt.

 

Im Anschluss können Sie mit dem Button "Onlineformular herunterladen" ein PDF-Dokument öffnen und abspeichern.

Bei Angabe einer E-Mail, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung (ohne Anhang) und bei Authentifizierung über das Bayernportal erhalten Sie eine Postkorbnachricht (ohne Anhang).

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