Landratsamt Straubing-Bogen
Wasserrecht
Leutnerstraße 15
94315 Straubing
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Elektroin- stallation, Heizung
Schutz des Gebäudes
sonstige Vorsorgemaßnahmen und Hinweise
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Auskunftsbogen zur hochwasserangepassten Ausführung bei der Errichtung oder Erweiterung von baulichen Anlagen im Einzelfall nach § 78 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 d WHG

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Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

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Bauvorhaben
I. Gebäudestandsicherheit

Die Auftriebssicherheit und die erhöhten Wasserdrücke auf die Gründungssohle und 
auf die Außenwände bezüglich des beim HQ100 auftretenden Wasserstandes sind im Bau- 
und im Endzustand berücksichtigt 

Die Beanspruchung durch die Gewässerströmung und die daraus resultierenden Strö-
mungskräfte können zu Erosionen an Böschungen, zu Ausspülungen und zum Unterspü-
len von Fundamenten führen. Dies wird berücksichtigt 

II. Elektroinstallation, Heizung
III. Schutz des Gebäudes

1.  Bauwerk liegt über dem HQ100 Wasserstand (Primäre Strategie: Ausweichen).

2.  Teile des Gebäudes liegen unter dem HQ100 Wasserstand (Sekundäre Strategie: Wi-
derstehen).

3.  Teile des Gebäudes werden planmäßig geflutet (Strategie: Nachgeben)

da die Maßnahmen unter Punkt 1. oder 2. nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand realisiert werden können. Schäden sind hierbei unvermeidlich und müssen minimiert werden.

IV. sonstige Vorsorgemaßnahmen und Hinweise
  • Die Belange des Hochwasserschutzes müssen in der Planung, in der Bauausführung und in der späteren Nutzung beachtet werden.  
     
  • Im konkreten Einzelfall können über die genannten Auskunftspunkte hinaus auch noch weitere Aspekte für eine  hochwasserangepasste Ausführung relevant sein. Diese auf Anforderung der Kreisverwaltungsbehörde nachzuweisen und umzusetzen liegt in der Verantwortung der Unterzeichnenden. 
     
  • Die Einhaltung der oben genannten Anpassungen an die Hochwassersituation kann Schäden im Hochwasserfall nie gänzlich ausschließen, insbesondere gibt das 100-jährliche Hochwasser keinen Wasserhöchststand an. Es kann bei extremen Ereignis-sen auch zu höheren Wasserspiegeln kommen. 
     
  • Auch das richtige Verhalten im Hochwasserfall trägt zur Vermeidung und Minimierung von Schäden bei. 
     
  • Jedermann ist gesetzlich nach § 5 Abs. 2 WHG verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminimierung zu treffen. 
     
  • Eine Elementarschadensversicherung ist abgeschlossen, die für Hochwasser-schäden aufkommt. Wenn nein: Das Risiko einer Hochwassergefahr und daraus resultierende Schäden sind nicht abgedeckt. Ergänzende Ausführungen zu hochwasserangepassten Bauweisen und Handlungsempfehlungen sind in der Hochwasserschutzfibel („Hochwasserschutzfibel - Objektschutz und Bauliche Vorsorge“ herausgegeben vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) (www.bmub.bund.de/P3275) ) zu finden. Aufgrund der sehr unterschiedlichen Anforderungen an Gebäude, Bauweisen, Konstruktionen, Baumaterialien etc., aber auch aufgrund unterschiedlicher Rahmenbedingungen des Hochwassers (wie z. B. Dauer von Hochwasserereignissen, mögliche Vorwarnzeiten, Fließgeschwindigkeit) wird es keine Standardlösung geben, sondern immer unabhängig von der Bauweise und den Baumaterialien des Gebäudes auf die individuelle Situation angepasste Konzepte. 
     
  • Weitere Hinweise finden sich auch unter der Rubrik Hochwasser unter www.naturgefahren.bayern.de. 
     
  • Über die aktuelle Hochwassersituation und über überschwemmungsgefährdete Gebie-
    te können Sie sich auf den Internetseiten des Hochwassernachrichtendienstes 
    (www.hnd.bayern.de) und des Informationsdienstes Überschwemmungsgefährdete 
    Gebiete (www.iug.bayern.de) informieren. 

Entwurfsverfasser/in

Bauherr/in

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