Landratsamt Straubing-Bogen
Wasserrecht
Leutnerstraße 15
94315 Straubing
09421/973-465 Herr Dietl
dietl.elias@landkreis-straubing-bogen.de

Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung nach § 78 Abs. 5 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Errichtung einer Flüssiggasbehälteranlage in einem vorläufig gesicherten/festgesetzten Überschwemmungsgebiet

Datenschutzhinweise:

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Hinweis:

Das Formular kann nur ausgefüllt werden. Im Anschluß daran, muss das Formular ausgedruckt, von den Zuständigen unterschrieben und an das Landratsamt (Wasserrecht), geschickt werden.

Notwendige Unterlagen:

Für diesen Antrag benötigen Sie folgende Dokumente:

  • amtlicher Lageplan M 1:1.000
  • Eingabeplan Behälter mit Schnitten und (bei oberirdischer oder haloberirdischer Aufstellung) Angaben zur Sicherung vor Treibgut und Seitendruck
  • ggf. Nachweis zur Standsicherheit und Auftriebssicherheit
Wie möchten Sie das Formular ausfüllen?

Bürgerkonto:

 

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Dieses Formular wird auf Wunsch automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.

Kein Bürgerkonto:

 

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PDF-Formular:

 

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Landratsamt Straubing-Bogen

Wasserrecht

Leutnerstraße 15

94315 Straubing

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Antragsteller

 Ohne BayernID 

Bitte wiederholen Sie hier Ihre E-Mailadresse zur Überprüfung der Richtigkeit.

Angaben zum Flüssiggasbehälter
Grundstückseigentümer
Die Flüssiggasbehälteranlage dient der Beheizung folgendem/r Anwesen:
Nachweis zur Standsicherheit und Auftriebssicherheit

Hiermit wird bestätigt, dass der Nachweis über die Stand- und Auftriebssicherheit unter Berücksichtigung der erhöhten Anforderungen, die sich bei einem Bemessungshochwasser von HW100 = m. ü. NN* ergeben, erstellt wurde und dass keine Bedenken hinsichtlich der Standsicherheit, der Gleitsicherheit, der Sicherheit vor Grundbruch und der Auftriebssicherheit bestehen. Bei erdgedeckter (unterirdischer) und halboberirdischer Errichtung wurden Druckhöhen bis HW100 berücksichtigt.

* Die HW100 Höhe kann beim Landratsamt Straubing-Bogen oder beim Wasserwirtschaftsamt Deggendorf erfragt werden.

Bestätigung durch Ersteller des Nachweises:

Konstruktive Sicherung von Anprall und Seitendruck

(für oberidische und halboberirdische Flüssiggasbehälter)

Unterlagen

Dem Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis liegen folgende Unterlagen bei:

Hinweis:

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Bitte unterschreiben Sie das Formular nach dem Druck hier:

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