Landratsamt Straubing-Bogen
Wasserrecht
Leutnerstraße 15
94315 Straubing
09421/973-264
harbeintner.regina@landkreis-straubing-bogen.de

Anzeige nach § 49 WHG i. V. mit Art. 30 BayWG des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG)

für Bohrungen und Bodenaufschlüsse, die nur das erste, nicht gespannte Grundwasseraufkommen erschließen

Datenschutzhinweise:

Bevor Sie starten, können Sie hier die Datenschutzhinweise einsehen. 

Erklärung zu den Vorgaben bei der Ausführung:

Bitte folgende Erklärung zur Kenntnis nehmen.

Hinweis für Trinkwasser-Bohrungen:

Bei einer geplanten Erschließung von tieferem Grundwasser für die Nutzung als Trinkwasser ist eine wasserrechtliche Erlaubnis für das Niederbringen der Bohrung erforderlich.

Hinweis zur Bohranzeige:

Die Vorlage der Bohranzeige erfolgt mindestens 1 Monat vor Baubeginn an die jeweils zuständige Kreisverwaltungsbehörde.

Notwendige Unterlagen:

Für diesen Antrag benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Lageplan M 1 : 25.000
  • Lageplan M 1 : 1.000 (mit Bohrpunkten)
  • voraussichtliches Bohrprofil mit Ausbauplanvorschlag
  • Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang des Trägers der öffentlichen Wasserversorgung (erforderlich bei Errichtung eines Brauchwasserbrunnens
  • Bestätigung des Wasserversorgers, dass kein Anschluss an die öff. Wasserversorgung vorliegt bzw. in absehbarer Zeit errichtet wird (erforderlich bei Trinkwasserbrunnen)

Das Formular kann nur abgeschickt werden, sofern die entsprechende/n Unterlage/n am Ende des Formulars hochgeladen wurde/n.

(Format: PDF, JPG, JPEG, PNG - max. Größe 5 MB)

Wie möchten Sie das Formular ausfüllen?

Bürgerkonto:

 

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu online Verwaltungsdienstleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für die Online-Dienste aller Behörden nutzen.

 

Dieses Formular wird auf Wunsch automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.

Kein Bürgerkonto:

 

Sollten Sie über kein Bürgerkonto verfügen, so können Sie auch ohne Login direkt zum Formular.

PDF-Formular:

 

Sie erhalten nur ein PDF-Dokument zum Ausdrucken und Ausfüllen per Hand. Das ausgefüllte Formular senden Sie an das:

 

Landratsamt Straubing-Bogen

Wasserrecht

Leutnerstraße 15

94315 Straubing

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Angaben zum Vorhabensträger:

Bitte wiederholen Sie hier Ihre E-Mailadresse zur Überprüfung der Richtigkeit.

Beauftragte Bohrfirma:
Ort des Vorhabens:
Angaben zu Arbeiten bzw. zu der/n Bohrung/en:

Hinweis: 

Hierfür ist eine wasserrechtliche Erlaubnis im vereinfachten Verfahren nach Art. 70 BayWG ausreichend. Dem entsprechenden Antrag ist ein Gutachten eines für thermische Nutzung zugelassenen Privaten Sachverständigen der Wasserwirtschaft (PSW) beizufügen. Der Antrag ist der jeweils zuständigen Kreisverwaltungsbehörde unabhängig von dieser Bohranzeige zuzuleiten.

Angaben zum beauftragten Privaten Sachverständigen der Wasserwirtschaft:

Hinweis:

Es ist eine wasserrechtliche Erlaubnis nach Art. 15 BayWG notwendig. Der Antrag ist der jeweils zuständigen Kreisverwaltungsbehörde, unabhängig von dieser Bohranzeige, zuzuleiten. Falls der Wasserrechtsantrag von der Bohrung gestellt wird, ersetzt er die Bohranzeige. Der Umfang der Antragsunterlagen richtet sich nach den Bestimmungen der Verordnung über Pläne und Beilagen in wasserrechtlichen Verfahren (WPBV). Es wird empfohlen, mit deren Erstellung ein einschlägiges Fachbüro zu beauftragen.

Angaben zum beauftragten Planungsbüro:

Voraussichtlicher Benutzungsumfang:

Erforderliche Menge in:

Zu bewässernde Fläche:

Aufwärmung/Abkühlung um

Notwendige Unterlagen

Bestätigung des Wasserversorgers, dass kein Anschluss an die öff. Wasserversorgung vorliegt bzw. in absehbarer Zeit errichtet wird (erforderlich bei Trinkwasserbrunnen)

Hinweis:

Mit dem Button "zurück" können Sie das Formular weiter bearbeiten.


Mit dem Button "Formular senden" ist keine Bearbeitung mehr möglich. Das Formular wird abgeschickt. Im Anschluss können Sie mit dem Button "Onlineformular herunterladen" ein PDF-Dokument öffnen und abspeichern oder ausdrucken. Eine Eingangsbestätigung (ohne Anhang) erhalten Sie per E-Mail.

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