Landratsamt Straubing Bogen

SG 22 - Untere Naturschutzbehörde

Leutnerstraße 15

94315 Straubing

09421/973-193 Frau Krämer 09421/973-257 Frau Heimerl
artenschutz@landkreis-straubing-bogen.de
Angaben zum Antragsteller
Angaben zum Grundstück
Erforderliche Angaben
Datenschutz
Verfahrensablauf

Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 45 Abs. 7 Bundesnaturschutzgesetz

Bitte füllen Sie diesen Antrag soweit möglich aus, und lassen Sie die entsprechenden Personen an den jeweiligen Stellen unterschreiben bevor Sie das Dokument einreichen.

Angaben zum Antragssteller
Angaben zum Ansprechpartner
Angaben zum Eigentümer des Grundstücks

Sollten mehrere Eigentümer betroffen sein, können Sie mit dem grünen Plus weitere Felder für Eintragungen hinzufügen.

Bitte vergessen Sie nicht auch, die zusätzlich betreffenden Flurnummern / Gemarkungen einzutragen

Bitte vergessen Sie nicht den Lageplan Ihrem Antrag beizufügen.

Nutzungsart des Grundstücks

Erforderliche Angaben bei der Beantragung einer Genehmigung zum Fangen und Töten von Bibern

Einsatz von Nachtsichtvorsätzen und -aufsätzen:

Neben der Ausnahmegenehmigung zum Fangen und Töten von Bibern wird eine Ausnahme gemäß § 4 Abs. 3 BArtSchV vom Verwendungsverbot von Visiervorrichtungen für das Schießen bei Nacht mit elektronischen Bildverstärkern oder Bildumwandlern beantragt

Erforderliche Angaben bei der Beantragung einer Genehmigung zur Biberdammentfernung

Der zuständige Biberberater
Angaben zum Jagdrevierinhaber
Abschussberechtigte Person

Datenschutzhinweise

 

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns sehr wichtig. Daher informieren wir Sie nachfolgend über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten gemäß den einschlägigen Datenschutzvorschriften.

 

Kontaktdaten des Verantwortlichen


Landratsamt Straubing-Bogen

Leutnerstraße 15

94315 Straubing

Tel.     09421/973-0

Fax.    09421/973-230
Email: poststelle@landkreis-straubing-bogen.de

 

Datenerhebung

Im Zuge eines Antrags auf eine artenschutzrechtliche Ausnahme gemäß § 45 Abs. 7 BNatSchG werden von uns die nachfolgend aufgezählten Daten von Ihnen erhoben und verarbeitet:

 

·Name, Vorname
·Adresse
·Telefonnummer
·E-Mail-Adresse
·Flurnummern

 

Das Landratsamt Straubing-Bogen benötigt die personenbezogenen Daten, um den Antrag für eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung bearbeiten zu können. Die Zulässigkeit der Erhebung und Verarbeitung der Daten stützt sich auf Art. 4 Abs. 1 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG). Zur Prüfung der Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens ist die Vorlage der Daten unerlässlich.

Wenn Sie die Daten nicht angeben, kann der Antrag nicht bearbeitet werden. Tiere der besonders und streng geschützten Art unterliegen gemäß § 44 Abs. 1 und 2 BNatSchG dem Zugriffs-, Besitz-und Vermarktungsverbot. Zuwiderhandlungen stellen gemäß § 69 BNatSchG eine Ordnungswidrigkeit dar und sind bußgeldbewehrt.

 

Zweck der Datenerfassung/Weitergabe

Die Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt zweckgebunden für die Entscheidung über die Zulässigkeit einer Ausnahme zu den Verbotstatbeständen des § 44 Abs. 1 und 2 BNatSchG. Sie werden erhoben um:

 

· die betroffene Örtlichkeit feststellen zu können

· eine fundierte Entscheidung treffen zu können, u. a. durch zu Hilfenahme von Altfällen
· Sie bei Rückfragen kurzfristig erreichen zu können

 

Ihre Daten werden erforderlichenfalls nur an die zuständigen Fachstellen (Fachreferent für Naturschutz und Landschaftspflege im Landratsamt Straubing-Bogen, Bibermanager für Südbayern, Biberberater, Ameisenheger, Fledermausbetreuer, Hornissenberater, Fachbetreuerin Fledermausschutzkonzept) zur Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Ausnahmegenehmigung und ggf. deren Ausführung (Jäger, Ameisenheger) weitergeleitet, Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayDSG. Eine darüber hinausgehende Nutzung oder Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht.

 

Aufbewahrungsdauer der Daten

Ihre Daten werden nach der Erhebung beim Landratsamt Straubing-Bogen so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen und Dokumentationspflichten für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

 

Datensicherheit

Um die erhobenen Daten vor Manipulationen und unberechtigten Zugriffen zu schützen haben wir diverse technische und organisatorische Vorkehrungen getroffen.

 

Auskunftsrecht und Widerspruch

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

 

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf

Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

 

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, wird von uns geprüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

 

Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten
a.s.k. Datenschutz e.K.

Schulstraße 16a

91245 Simmelsdorf

Tel.  09155/2639970

Fax. 09155/2833095

E-Mail:info@ask-datenschutz.de

 

Der behördliche Datenschutzbeauftragte steht Ihnen für Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten oder in Fällen von Auskünften, Berichtigungen, Einschränkung der Verarbeitung oder Löschung von Daten sowie für den Widerruf gegen die Verarbeitung zur Verfügung.

 

Widerruf der Einwilligung

Wenn Sie in die Verarbeitung durch das Landratsamt Straubing-Bogen durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

 

Aufsichtsbehörde

Sollten Sie der Ansicht sein, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu Unrecht erfolgt, kann gem. Art. 77 DSGVObei folgender Aufsichtsbehörde Beschwerde eingelegt werden:

 

Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz
Postfach 22 12 19

80502 München

Tel. 089/212672-0

Email: poststelle@datenschutz-bayern.de

Verfahrensablauf:

 

1. Bitte füllen Sie das Formular soweit möglich aus.

 

2. Sobald Sie auf "herunterladen" klicken, wird ein PDF-Dokument anhand der eingetragenen Daten erstellt.

 

3. Dieses kann heruntergeladen und von Ihnen ausgedruckt werden.

 

4. Lassen Sie bitte die erforderlichen Personen unterschreiben.

 

5. Sind alle Daten eingetragen und die Unterschriften vorhanden legen Sie Ihrem Antrag den Lageplan bei und markieren Sie soweit gefordert die entsprechenden Stellen.

 

6. Nun können Sie die unterschriebenen Antragsunterlagen einscannen und zusammen mit aussagekräftigen Bildern und dem Lageplan per E-Mail an 

artenschutz@landkreis-straubing-bogen.de senden.

 

7. Sollten Sie keine Möglichkeit zum Scannen haben können Sie den Antrag selbstverständlich auch postalisch einreichen.

 

 

Für Fragen zu den Anträgen oder dem weiteren Ablauf stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zu den regulären Öffnungszeiten zur Verfügung:

 

Frau Krämer / Frau Heimerl

09421/973-193 oder -257

artenschutz@landkreis-straubing-bogen.de

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