Datenschutzhinweise
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns sehr wichtig. Daher informieren wir Sie nachfolgend über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten gemäß den einschlägigen Datenschutzvorschriften.
Kontaktdaten des Verantwortlichen
Landratsamt Straubing-Bogen
Leutnerstraße 15
94315 Straubing
Tel. 09421/973-0
Fax. 09421/973-230
Email: poststelle@landkreis-straubing-bogen.de
Datenerhebung
Im Zuge eines Antrags auf eine artenschutzrechtliche Ausnahme gemäß § 45 Abs. 7 BNatSchG werden von uns die nachfolgend aufgezählten Daten von Ihnen erhoben und verarbeitet:
·Name, Vorname
·Adresse
·Telefonnummer
·E-Mail-Adresse
·Flurnummern
Das Landratsamt Straubing-Bogen benötigt die personenbezogenen Daten, um den Antrag für eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung bearbeiten zu können. Die Zulässigkeit der Erhebung und Verarbeitung der Daten stützt sich auf Art. 4 Abs. 1 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG). Zur Prüfung der Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens ist die Vorlage der Daten unerlässlich.
Wenn Sie die Daten nicht angeben, kann der Antrag nicht bearbeitet werden. Tiere der besonders und streng geschützten Art unterliegen gemäß § 44 Abs. 1 und 2 BNatSchG dem Zugriffs-, Besitz-und Vermarktungsverbot. Zuwiderhandlungen stellen gemäß § 69 BNatSchG eine Ordnungswidrigkeit dar und sind bußgeldbewehrt.
Zweck der Datenerfassung/Weitergabe
Die Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt zweckgebunden für die Entscheidung über die Zulässigkeit einer Ausnahme zu den Verbotstatbeständen des § 44 Abs. 1 und 2 BNatSchG. Sie werden erhoben um:
· die betroffene Örtlichkeit feststellen zu können
· eine fundierte Entscheidung treffen zu können, u. a. durch zu Hilfenahme von Altfällen
· Sie bei Rückfragen kurzfristig erreichen zu können
Ihre Daten werden erforderlichenfalls nur an die zuständigen Fachstellen (Fachreferent für Naturschutz und Landschaftspflege im Landratsamt Straubing-Bogen, Bibermanager für Südbayern, Biberberater, Ameisenheger, Fledermausbetreuer, Hornissenberater, Fachbetreuerin Fledermausschutzkonzept) zur Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Ausnahmegenehmigung und ggf. deren Ausführung (Jäger, Ameisenheger) weitergeleitet, Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayDSG. Eine darüber hinausgehende Nutzung oder Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht.
Aufbewahrungsdauer der Daten
Ihre Daten werden nach der Erhebung beim Landratsamt Straubing-Bogen so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen und Dokumentationspflichten für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
Datensicherheit
Um die erhobenen Daten vor Manipulationen und unberechtigten Zugriffen zu schützen haben wir diverse technische und organisatorische Vorkehrungen getroffen.
Auskunftsrecht und Widerspruch
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf
Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).